Konformität & Organisation

Oft findet sich in Baugenehmigungen die Auflage, dass die Umsetzung des Brandschutzes durch eine sachverständige Person nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme der baulichen Anlage zu bescheinigen ist.

Diese Konformitätsbescheinigung fasst alle ausgeführten Brandschutzgewerke zusammen und testiert gegenüber der genehmigenden Stelle, eine fachgerechte und der Genehmigung entsprechende Bauausführung.

In nicht privaten baulichen Anlagen sind neben baulichem oder anlagentechnischem Brandschutz – bspw. Wände, Decken, Brandmeldeanlagen – Produkte des organisatorischen Brandschutzes gefordert.

Konformitäts­bescheinigung

Organisatorischer Brandschutz

Fragen?

Keine Fragestellung und kein Projekt ist so klein, dass es nicht mit der gleichen Energie und Hingabe bearbeitet wird, wie Großprojekte.

Sprechen Sie uns an!